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  • 09.07.2018 · Nachricht · WEG

    Zustimmung nach § 12 WEG nur für erste Veräußerung erforderlich

    | Ein Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG, das für die „erste Veräußerung nach Teilung“ bestimmt ist, erstreckt sich nur auf die erste Veräußerung durch den teilenden Eigentümer. Sie erstreckt sich nicht auch auf die nachfolgende Veräußerung durch eine Person, die durch die Erstveräußerung sämtliche Wohnungseigentumsrechte erworben hat (KG 3.5.18, 1 W 370/17, Abruf-Nr. 202747 ). |