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  • · Fachbeitrag · WEG-Sondernutzungsrecht

    Stellplatzberechtigung für nur einen Miteigentümer der Wohnung

    | Ein Sondernutzungsrecht (hier an einem Stellplatz innerhalb einer im Sondereigentum stehenden Duplexgarage) kann auch einem von mehreren Miteigentümern einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit übertragen werden. |

     

    Sondernutzungsrechte können nicht nur einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit insgesamt zugeordnet werden, sondern auch einem Miteigentumsanteil an dieser. Etwaige grundbuchtechnische Schwierigkeiten können dem nicht entgegen gehalten werden, weil das Grundbuchverfahrensrecht dienende Funktion hat (BGH 10.5.12, V ZB 279/11, Abruf-Nr. 122074).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 127 | ID 34477750