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  • 20.11.2020 · Nachricht · WEG-Recht

    Wohnungseigentümerversammlung an einem Feiertag

    | Die Terminierung einer Wohnungseigentümerversammlung an einem Sonn- oder Feiertag ist unzumutbar. An die Anforderungen, Regelungen und Einschätzungen bezüglich gesetzlicher Feiertage müssen sich sämtliche im Bundesgebiet aufhaltende Personen gleichermaßen halten und sich danach richten (AG Biedenkopf 14.9.20, 50 C 208/19, Abruf-Nr. 218713 ). |