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  • 22.05.2018 · Nachricht · WEG

    Ohne Hausgeldkonto keine Wohngeldzahlungen

    | Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, eingenommene Hausgelder von seinem Vermögen getrennt zu halten. Er muss daher ein Konto auf den Namen der WEG einrichten. |