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  • 07.02.2022 · Nachricht · WEG-Novelle

    Selbstständige Beweisverfahren gegen die Gemeinschaft

    | Ein Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern ist nach der WEG-Novelle im Hinblick auf bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (nur) zulässig, wenn der Antragsteller eine davon ausgehende Störung im Bereich seines Sondereigentums geltend macht. Die Frage, ob bei einem Dachgeschossausbau Brandschutzvorgaben nicht eingehalten wurden, betrifft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Ansprüche hieraus können nach dem neuen WEG (§ 18 Abs. 1 WEG) nur von der Gemeinschaft geltend gemacht werden (§ 9a Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG), wie das LG Frankfurt a. M. feststellt (9.12.21, 2/13 T 74/21, Abruf-Nr. 227412 ). |