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  • 23.01.2018 · Fachbeitrag · WEG

    Klage gegen einen Miteigentümer auf Nutzungsuntersagung

    | Ein Miteigentümer, der die ausschließliche Nutzung gemeinschaftlicher Pkw-Stellflächen beansprucht (hier durch Nutzung und durch Veräußerung), entzieht den Miteigentümern zum einen Ausweichparkflächen, zum anderen die Möglichkeit, die Stellplätze – etwa durch Vermietung – zu verwerten. Das beeinträchtigt mittelbar auch die einzelnen Miteigentümer (LG Karlsruhe 5.12.17, 11 S 145/16, Abruf-Nr. 198920 ). |