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  • 20.10.2016 · Fachbeitrag · WEG

    Fällen von prägenden Bäumen: Mehrheitsbeschluss reicht nicht

    Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück Bäume fällen lassen, ist stets zu prüfen, ob hier eine bauliche Veränderung vorliegt, die nicht mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.