20.10.2016 · Fachbeitrag · WEG
Fällen von prägenden Bäumen: Mehrheitsbeschluss reicht nicht
Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück Bäume fällen lassen, ist stets zu prüfen, ob hier eine bauliche Veränderung vorliegt, die nicht mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.
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