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  • 20.06.2016 · Fachbeitrag · Vertragsgemäßer Gebrauch

    Nicht gemeldeter Schimmelbefall: Mieter schadenersatzpflichtig

    Ein Mieter verletzt seine Nebenpflicht zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die auch die Pflicht umfasst, die Mietsache nicht in ihrer Substanz zu beschädigen, wenn allein durch sein Nutzverhalten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen.