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  • 20.06.2016 · Fachbeitrag · Vertragsgemäßer Gebrauch

    Nicht gemeldeter Schimmelbefall: Mieter schadenersatzpflichtig

    | Ein Mieter verletzt seine Nebenpflicht zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die auch die Pflicht umfasst, die Mietsache nicht in ihrer Substanz zu beschädigen, wenn allein durch sein Nutzverhalten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen. |