20.06.2016 · Fachbeitrag · Vertragsgemäßer Gebrauch
Nicht gemeldeter Schimmelbefall: Mieter schadenersatzpflichtig
Ein Mieter verletzt seine Nebenpflicht zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die auch die Pflicht umfasst, die Mietsache nicht in ihrer Substanz zu beschädigen, wenn allein durch sein Nutzverhalten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig