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  • 15.10.2019 · Nachricht · Schlüsselverlust

    Austausch einer Schließanlage

    | Auch eine von einer WEG eingesetzte Hausverwaltung ist berechtigt, den unverzüglichen Austausch einer Schließanlage zu veranlassen, wenn sie sich hierzu veranlasst sehen darf. Dies ist der Fall, wenn und soweit durch den Verlust des Schlüssels einer Schließanlage konkret eine missbräuchliche Verwendung des nicht auffindbaren Schlüssels durch Unbefugte zu befürchten ist (OLG Dresden 20.8.19, 4 U 665/19, Abruf-Nr. 211680 ). |