20.11.2013 · Fachbeitrag · Notarhaftung
Notar muss Recht des Bauträgers prüfen
Verkauft ein Bauträger ein Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche (hier Stellplatz), muss der Notar prüfen, ob der Bauträger noch befugt ist, das Sondernutzungsrecht zu begründen und zu veräußern.
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