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  • 20.11.2013 · Fachbeitrag · Notarhaftung

    Notar muss Recht des Bauträgers prüfen

    | Verkauft ein Bauträger ein Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche (hier Stellplatz), muss der Notar prüfen, ob der Bauträger noch ­befugt ist, das Sondernutzungsrecht zu begründen und zu veräußern. |