20.05.2016 · Fachbeitrag · Eigenbedarf
Kündigungsschutzklausel-VO gilt auch für früheren Erwerb
Das LG Berlin hat im Berufungsverfahren gegen ein die Räumungsklage des Vermieters abweisendes Urteil des AG Berlin Mitte (3.11.15, 14 C 85/15), u.a. auf Folgendes hingewiesen: Nach einer Wohnungsumwandlung in Wohnungseigentum im Stadtgebiet von Berlin sei gem. der Kündigungsschutzklausel-VO des Senats von Berlin vom 13.8.13 eine auf Eigenbedarf des Vermieters gestützte Kündigung während einer Sperrfrist von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung ausgeschlossen.
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