· Urteilsbesprechung · Beschlussanfechtung
Digitale Türspione in Wohnungseingangstüren: WEG-Beschlüsse anfechtbar
von Dr. Toni Kapfelsperger, München
Mit zunehmender Digitalisierung erscheint Eigentümern der Einbau digitaler Türspione in ihre Wohnungseingangstüren sinnvoll. Doch ein aktuelles Urteil des AG Hannover zeigt, dass entsprechende Beschlüsse anfechtbar sind.
Sachverhalt
Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hatte in ihrer Versammlung beschlossen, den Einbau digitaler Türspione an den jeweiligen Wohnungseingangstüren auf Kosten des jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümers zu gestatten, nachdem zuvor bereits zwei Eigentümer auf ihre Kosten digitale Türspione eingebaut hatten. Die GdWE hatte folgende Bedingungen festgelegt:
- Mögliche künftige Folge- oder Mehrkosten trägt der jeweilige Sonder- bzw. Teileigentümer.
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