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  • Entziehung des Wohnungseigentums: Entscheidungen des BGH aus 2025 (Teil 1)

    von RAin Kornelia Reinke (www.schiffer.de), Bonn

    Verletzt ein Eigentümer seine Pflichten gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer oder gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), kann ihm gemäß § 17 WEG das Wohnungseigentum oder ein Bruchteil am Miteigentumsanteil (AG Kaufbeuren 27.6.24, 5 C 1012/23 WEG) entzogen werden. Neben der Generalklausel in § 17 Abs. 2 WEG und den nicht ausdrücklich geregelten Kardinalspflichten regelt § 14 WEG ausdrückliche Pflichten. Zu diesem Problemkreis hat der BGH aktuell entschieden.

    Aktuelle Rechtsprechung

    1. Überblick

     

    Beispiele für Pflichtverletzungen

    • Belästigung durch unangenehme bis zu unerträglichen Gerüchen (Abfall, verdorbene Lebensmittel in der Wohnung) und jahrelange Nichtermöglichung der Ablesung der Messgeräte in der Wohnung (AG Lörrach 16.12.24, 3 C 855/23 WEG);
    • beharrliche Verweigerung der Duldung und Ermöglichung des Fensteraustauschs (LG Dortmund 14.1.22, 17 S 69/21);
    • Verletzung der Pflicht zur anteiligen Kostentragung (LG Frankfurt a. M. 4.10.21, 2-13 S 9/21).