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  • 30.03.2026 · Nachricht · Wohnraummiete

    Vorsicht bei formularmäßiger Indexklausel

    | Eine formularmäßige Klausel über die Vereinbarung einer Indexmiete verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) und ist insgesamt unwirksam, wenn sie lediglich auf § 557b BGB verweist, ohne klar und verständlich darzustellen, dass eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB neben der Indexmiete nur zulässig ist, soweit die baulichen Maßnahmen auf Umständen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, § 557b Abs. 2 S. 2 BGB. (AG Berlin-Mitte 25.11.25, 104 C 5062/25, Abruf-Nr. 253028 ). |