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  • 31.10.2025 · Nachricht · Wohnraummiete

    Vernachlässigte Wohnung muss gründlich gereinigt werden

    | Ist eine Wohnung besenrein zurückzugeben, genügt in der Regel ein bloßes Ausfegen. Hat der Mieter die Räume aber über längere Zeit nicht gereinigt, sind insbesondere Küche und Sanitärräume in hygienisch gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Darüber hinaus sind deutlich verschmutzte Fenster zu putzen und Staub, Ablagerungen und Spinnengewebe zu entfernen (AG Rheine 12.6.25, 10 C 78/24, Abruf-Nr. 250641 ). |