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  • 22.08.2023 · Nachricht · Wohnraummiete

    Vergrößerung der Wohnfläche ist keine Modernisierungsmaßnahme

    | Die Vergrößerung der Wohnfläche einer Wohnung (hier: Errichtung eines Wintergartens mit Anbau eines neuen Balkons) führt zu einer Veränderung des Grundrisses der Wohnung und ist daher keine Modernisierungsmaßnahme i. S. v. § 555b Nr. 4 oder 5 BGB, sondern eine Veränderung des Vertragsgegenstands (LG Göttingen 14.3.23, 5 T 43/23, Abruf-Nr. 236550 ). |