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  • 20.01.2022 · Nachricht · Wohnraummiete

    Fristlose Kündigung wegen Zutrittsverweigerung auch während Coronapandemie

    | Ein berechtigter Grund zur Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieter kann bestehen, wenn ein Mieter – auch während der Coronapandemie – dem von dem Vermieter beauftragten Monteur trotz Terminvorgaben und Terminangeboten mehrmals grundlos den Zutritt zu der Wohnung verweigert, obwohl dort der Heizkostenverteiler ausgetauscht und der Rauchwarnmelder eingebaut werden soll (§ 542, § 543, § 546 Abs. 1, § 569 und § 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB) (AG Brandenburg 5.11.21, 31 C 32/21, Abruf-Nr. 226811 ). |