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  • 31.10.2025 · Nachricht · Wohnraummiete

    Fristlose Kündigung wegen massiver nächtlicher Ruhestörungen

    | Typisches Wohnverhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das sozial adäquate Maß überschritten und der Hausfrieden nachhaltig gestört ist – etwa durch nächtliches Duschen, Staubsaugen oder Möbelrücken über mehrere Stunden (AG Hamburg 11.2.25, 21 C 344/24, Abruf-Nr. 250653 ). |