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  • 05.07.2018 · Nachricht · Wohnfläche

    Balkone zählen nur zu einem Viertel

    | Balkone sind bei der Wohnflächenberechnung nur mit einem Viertel ihrer Fläche zu berücksichtigen (LG Berlin 17.1.18, 18 S 308/13, Abruf-Nr. 201462 ). |