22.03.2013 · Fachbeitrag · Vermieterpfandrecht
Nutzungsentschädigung bei Vermieterpfandrecht
Übt der Vermieter sein Vermieterpfandrecht aus, hindert dies lediglich die vollständige Räumung der Mietsache durch den Mieter und lässt die Räumungspflicht entfallen.
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