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  • 29.01.2018 · Nachricht · Vermieterpfandrecht

    Auch der Pkw auf dem Grundstück unterliegt dem Pfandrecht

    Das Vermieterpfandrecht erfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die er auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abstellt. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug vom Mietgrundstück – auch nur vorübergehend – entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird (BGH 6.12.17, XII ZR 95/16, Abruf-Nr. 199159 ).