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  • 21.08.2020 · Nachricht · Vermieterkündigung

    Widerruf der Gestattung, die Dachterrasse zu nutzen

    | Der Vermieter darf nach § 573 BGB kündigen, wenn der Mieter den Zugang zur Dachterrasse verschließt, die nicht mitvermietet ist, die er aber nutzen darf (AG Bremen 18.7.20, 19 C 457/19, Abruf-Nr. 217204 ). |