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  • · Fachbeitrag · Störung des Hausfriedens

    Auch schuldunfähigem Mieter kann fristlos gekündigt werden

    | Bei massiven Störungen des Hausfriedens kann auch einem unter Betreuung stehenden, schuldunfähigen Mieter fristlos gekündigt werden (AG Hannover 24.2.14, 406 C 8685/13, Abruf-Nr. 143025 ). |

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 184 | ID 43000424