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  • 20.11.2020 · Nachricht · Schönheitsreparaturen

    Überobligationsmäßige Schönheitsreparaturen bei Mietende

    | Führt ein Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen aus, zu denen er nach dem Mietvertrag nicht verpflichtet ist, kann er seine Aufwendungen vom Vermieter allenfalls wegen einer ungerechtfertigten Bereicherung geltend machen (LG Wiesbaden 9.7.20, 3 S 91/20, Abruf-Nr. 218711 ). |