20.09.2013 · Fachbeitrag · Räumungspflicht
Nicht vollständige Räumung ist nicht immer ein Vorenthalten
Der Umstand, dass der Mieter Einrichtungen in der Mietsache nicht entfernt, begründet ein Vorenthalten i.S. des § 546a BGB nur, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung des Mietobjekts anzunehmen ist und hierdurch eine anschließende Nutzung durch den Vermieter vollständig verhindert wird.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig