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  • · Fachbeitrag · Ordnungsgemäßer Zustand (Teil 1)

    Ärger bei der Wohnungsrückgabe ‒ Grundlagen

    von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf

    | Bei der Rückgabe der Wohnung kommt es schnell zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Beitrag werden zunächst die grundlegenden rechtlichen Probleme vorgestellt, die häufig damit verbunden sind. |

    1. Typischer Fall

    Anlass zum Streit bei der Wohnungsrückgabe ist häufig, dass sich die Wohnung nach Auffassung des Vermieters nicht im ordnungsgemäßen Zustand befindet i. S. v. § 546 BGB.

     

    • Beispiel

    Der Mieter hat viele Jahre in der Wohnung gelebt. Der Mietvertrag enthält eine wegen starrer Ausführungsfristen unzulässige Schönheitsreparaturklausel. Darüber waren sich Mieter und Vermieter einig. Nachdem er das Mietverhältnis gekündigt hat, findet eine Wohnungsbesichtigung statt.

     

    Der Vermieter fordert ihn zu einem Neuanstrich der Wohnung auf. Er begründet das damit, dass sich an der Wand übermäßige Abnutzungsspuren befunden haben. Des Weiteren sei er zum Entfernen von angebrachten Eckleisten verpflichtet. Schließlich sei die Wohnung, die laut Mietvertrag besenrein zu hinterlassen ist, zu dreckig und müsse geputzt werden. Als der Mieter sich weigert, lässt der Vermieter die Eckleisten entfernen, die Wand von einem Maler tapezieren und die Wohnung von einer Reinigungskraft säubern. Im Anschluss daran verlangt er die Kosten vom Mieter als Schadenersatz.