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  • 24.08.2015 · Fachbeitrag · Modernisierung

    Vorsicht bei Mieterhöhung: Rechte können verloren gehen

    | Verlangt ein Vermieter nach unmittelbar zuvor abgeschlossener Modernisierung eine Vergleichsmietenerhöhung (§ 558 BGB), kann dies gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen sein, dass er bereits sämtliche auch aus der Modernisierung herrührenden Rechte geltend macht und auf etwaige weitere Rechte verzichten wollte (LG Berlin 16.7.15, 67 S 130/15, Abruf-Nr. 145184 ). |