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  • · Nachricht · Modernisierung

    Modernisierungsankündigung darf nicht zu früh erfolgen

    | Wann verliert der Vermieter seine Ansprüche aus einer Modernisierungsankündigung, wenn er die Modernisierung nicht beginnt? Eine gesetzlich geregelte Höchstfrist besteht hierfür nicht. Allerdings ist ein Duldungsanspruch des Vermieters, wenn er sich auf eine weit vor dem beabsichtigten Beginn ausgesprochene Ankündigung stützt, wegen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht durchsetzbar (LG Berlin 1.9.20, 67 S 108/20, Abruf-Nr. 218140 ). |

     

    Das LG Berlin hat eine weit über ein Jahr (ca. 17 Monate) angekündigte Maßnahme als verfrüht angesehen. Diese untergrabe nicht nur das an den Zugang der Duldungsankündigung geknüpfte und zeitlich befristete Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 555e Abs. 1 BGB, sondern beschränke gleichzeitig zu dessen Nachteil die Möglichkeiten, Härtegründe nach § 555d Abs. 2 BGB erfolgreich geltend zu machen.

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 194 | ID 46892589