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  • 18.03.2016 · Fachbeitrag · Mietverhältnis

    Anmietung als Büro ist immer gewerbliches Mietverhältnis

    | Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor. Dies gilt auch, wenn es der Mietvertrag gestattet, die Räume zur Weitervermietung oder zur anderweitigen Überlassung an dritte Personen zu übergeben und diese die Räumlichkeiten letztlich als Wohnung nutzen (LG Berlin 8.10.15, 25 O 119/15, Abruf-Nr. 146669 ). |