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  • 20.04.2018 · Nachricht · Mietmangel

    Mieter kann vorbehaltlos gezahlte Miete zurückfordern

    | Ein Mieter, der die Miete trotz Vorliegens eines Mangels vorbehaltlos zahlt, kann die in Höhe der eingetretenen Mietminderung geleistete Überzahlung gem. § 812 BGB zurückfordern. |