18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietgebrauch
Schraube locker: Alles im Rahmen des Normalen
Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich aus einer zu Beginn des Mietverhältnisses montierten Duschabtrennung eine Schraube löst und herausfällt, halten sich noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 538 BGB (AG Saarbrücken 2.5.13, 36 C 306/12, Abruf-Nr. 133918 ).
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