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  • 18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietgebrauch

    Schraube locker: Alles im Rahmen des Normalen

    | Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich aus einer zu Beginn des Mietverhältnisses montierten Duschabtrennung eine Schraube löst und herausfällt, halten sich noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 538 BGB (AG Saarbrücken 2.5.13, 36 C 306/12, Abruf-Nr. 133918 ). |