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  • 18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietgebrauch

    Schraube locker: Alles im Rahmen des Normalen

    Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich aus einer zu Beginn des Mietverhältnisses montierten Duschabtrennung eine Schraube löst und herausfällt, halten sich noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 538 BGB (AG Saarbrücken 2.5.13, 36 C 306/12, Abruf-Nr. 133918 ).