Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietende

    Abnahmeprotokolle bei Rückgabe der Mietsache

    von RA Markus Wolf, Düsseldorf

    | Das Mietende führt zwischen Vermieter und Mieter häufig zu Streit. Einen wesentlichen Punkt bildet dabei oft der Zustand der Mietsache bei Rückgabe. Ein vollständiges und detailliertes Abnahmeprotokoll kann hier helfen, unnötige Rechtsstreite zu vermeiden. Im ersten Teil des Beitrags werden Hinweise zum Inhalt und der praktischen Durchführung gegeben. Ein Folgebeitrag behandelt die rechtlichen Aspekte des Abnahmeprotokolls. |

    1. Bedeutung des Abnahmeprotokolls

    Sinn und Zweck des Abnahmeprotokolls ist in erster Linie, den Zustand der Mietsache bei Rückgabe beweissicher festzuhalten (OLG Celle 16.7.97, 2 U 70/9; LG Potsdam 26.2.09, 11 S 127/09). Im Zivilprozess verkörpert das Abnahmeprotokoll als Urkunde ein Beweismittel, dessen Beweiswert letztlich davon abhängt, ob das Protokoll von beiden Mietvertragsparteien unterzeichnet ist und ob der Zustand der Mietsache unzweideutig, detailliert und möglichst konkret protokolliert ist. Die Streitigkeiten sind naturgemäß umso größer, wenn es die Mietparteien versäumt haben, den Zustand der Mietsache zu Beginn des Mietverhältnisses in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Ferner bezweckt das Abnahmeprotokoll die Herstellung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (statt vieler AG Lörrach WuM 03, 438). Idealerweise trägt es maßgeblich dazu bei, einen Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter über Ansprüche wegen und aufgrund des Zustands der Mietsache zu vermeiden und dient damit letztlich auch dem Rechtsfrieden.

    2. Inhalt des Abnahmeprotokolls

    Im Abnahmeprotokoll ist vor allem der tatsächliche Zustand des Mietobjekts festzuhalten. Im Gegensatz zum Übergabeprotokoll enthält das Abnahmeprotokoll des Öfteren aber auch rechtliche Erklärungen bzw. Vereinbarungen. Im Einzelnen gehören in das Abnahmeprotokoll folgende (tatsächliche) Angaben: