21.07.2015 · Fachbeitrag · Mängelbeseitigung
Vermieter darf Teppichboden nicht gegen Laminat auswechseln
Der Vermieter einer Wohnung darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen.
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