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  • 21.07.2015 · Fachbeitrag · Mängelbeseitigung

    Vermieter darf Teppichboden nicht gegen Laminat auswechseln

    Der Vermieter einer Wohnung darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen.