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  • 06.05.2019 · Nachricht · Kündigung

    Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    | Bewahrt ein Mieter eine Waffe und Munition in der Wohnung auf, verstößt er gegen seine Obhutspflichten. Er stört dadurch zugleich nachhaltig den Hausfrieden. |