06.05.2019 · Nachricht · Kündigung
Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Bewahrt ein Mieter eine Waffe und Munition in der Wohnung auf, verstößt er gegen seine Obhutspflichten. Er stört dadurch zugleich nachhaltig den Hausfrieden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig