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  • 11.01.2016 · Fachbeitrag · Kündigung

    Falsche Bonitätsauskunft und Zahlungsrückstände sind gefährlich

    | Täuscht ein Mieter beim Abschluss des Mietvertrags mit einer falschen Selbstauskunft eine bessere Bonität vor und kommt es in der Folge wiederholt zu Zahlungsrückständen, rechtfertigen diese Umstände die außerordentliche Kündigung (AG München 30.6.15, 411 C 26176/14, Abruf-Nr. 145843 ). |