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  • · Nachricht · Kleinstreparaturen

    Vermieter schuldet Erneuerung einer Silikonfuge in der Dusche

    | Ist der Zustand der Silikonfugen in der Dusche auf eine nicht ordnungsgemäße Wartung bzw. Erneuerung zurückzuführen, schuldet der Mieter ‒ sofern nichts anderes vereinbart ist ‒ keinen über das gewöhnliche und übliche Maß hinausgehenden Reinigungsaufwand. Er ist nicht verpflichtet, das Entstehen von Kalkablagerungen und Schimmelbefall im Bereich der brüchigen Silikonverfugung durch erhöhte besondere Reinigungsmaßnahmen zu kompensieren (AG Berlin-Mitte 29.8.17, 5 C 93/16, Abruf-Nr. 199589 ). |

     

    Der Aufwand zur Instandsetzung der Silikonverfugung fällt nicht unter eine Kleinstreparaturklausel, wonach der Mieter sich an den Kosten für Schäden an „Installationsgegenständen für Wasser“ zu beteiligen hat.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 38 | ID 45074712