22.01.2014 · Fachbeitrag · Gewerberaummiete
Zusätzliche Kündigungsvoraussetzungen in AGB
Bestimmt eine vom Vermieter gestellte AGB, dass dieser zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Mahnung berechtigt ist, darf sich der Mieter gemäß § 242 BGB auf die Einhaltung dieses Verfahrens auch verlassen, wenn die Klausel unwirksam ist, weil sie den Mieter im Übrigen unangemessen benachteiligt (OLG Celle 21.11.13, 2 U 179/13, Abruf-Nr. 140218 ).
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