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  • 22.10.2018 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Vermüllte Wohnung, aus der es stinkt, rechtfertigt Kündigung

    Eine Fortsetzung des Mietvertrags mit dem Mieter ist nicht zumutbar, wenn Ansprüche der Hausgemeinschaft wegen Geruchsbelästigungen aus der Wohnung und entstandener Wasserschäden gegen den Vermieter bestehen.