20.03.2020 · Nachricht · Einstweiliger Rechtsschutz
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Neuregelung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Nach Auffassung des BVerfG ist der isolierte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig. Eine Verfassungsbeschwerde vor Verkündung eines Gesetzes setze voraus, dass der Inhalt des Gesetzes fest- und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht (BVerfG 13.2.20, 1 BvQ 12/20, Abruf-Nr. 214577 ).
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