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  • · Nachricht · Betriebskosten

    Einbau funkablesbarer Wasserzähler zulässig

    | Der BayVGH hat entschieden (7.3.22, 4 CS 21.2254, Abruf-Nr. 230913 ), dass im Betrieb fernablesbarer Zähler kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt. Und: Funkwellen fernablesbarer Zähler sind nicht gesundheitsgefährdend. |

     

    Der BayVGH hat sich in einem Streit um den Einbau eines funkablesbaren Wasserzählers mit dem Datenschutz und evtl. Gesundheitsgefahren befasst:

     

    • Zum Datenschutz stellte das Gericht klar: Die mit den fernablesbaren Zählern verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten gehe nicht über das gebotene Maß hinaus und entspreche dem Gebot der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO). Ohnehin müsse sich der Wasserversorger beim Gerätehersteller vergewissern, dass die gespeicherten und übermittelten Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt seien. Letztlich stärke die Umstellung auf fernablesbare Zähler das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), da das Betreten privater Räume durch den Ableser entfalle.