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  • 06.11.2015 · Fachbeitrag · Besitzstörung

    Ohne Duldungstitel muss Mieter keinen Balkonanbau hinnehmen

    | Hat der Vermieter keinen diesbezüglichen Duldungstitel, muss der Mieter nicht hinnehmen, dass an seine Wohnung ein Balkon angebaut wird. Grund: Der Balkonanbau ist für den Mieter eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (LG Berlin 23.2.15, 18 S 132/14, Abruf-Nr. 145992 ). |