16.01.2023 · Nachricht · Besichtigungsrecht
Zutritt für Wartung der Gastherme und Rauchmeldereinbau zu dulden
Die Wartung einer Gastherme und die Installation von Rauchwarnmeldern dienen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Mietsache. Solche sachlichen Gründe rechtfertigen ein Besichtigungs-/Betretungsrecht des Vermieters. Das AG Düsseldorf (26.7.22, 236 C 127/22, Abruf-Nr. 233211 ) verurteilte einen Wohnungsmieter dazu, den Zutritt zu gewähren.
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