Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.06.2015 · Fachbeitrag · Beschädigung der Mietsache

    Vermieter muss keine Nachfrist setzen

    | Überschreitet der Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch und entstehen dadurch Schäden an der Mietsache, ist er dem Vermieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Vermieter muss keine Nachfrist gem. §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB setzen, auch nicht, wenn der Schadenersatzanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht wird (LG Saarbrücken 21.11.14, 10 S 60/14, Abruf-Nr. 144069 ). |