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  • 21.01.2013 · Fachbeitrag · Beendigung des Mietverhältnisses

    Vorgetäuschter Eigenbedarf: Kein Schadenersatz bei Vergleich

    Ein Mieter kann vom Vermieter, der aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt hat, keinen Schadenersatz verlangen, wenn beide Parteien einen Vergleich schließen, der das Mietverhältnis trotz bestehender Zweifel am Eigenbedarf beenden soll.