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  • 24.06.2014 · Fachbeitrag · Räumungsprozess

    Außerordentliche Kündigung wegen wahrheitswidrigem Vortrag

    | Wahrheitswidriger Tatsachenvortrag des Mieters im Räumungsprozess kann eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, wenn der Mieter die im Räumungsprozess dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen verletzt (§ 241 Abs. 2 BGB). |