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  • 20.11.2020 · Nachricht · Teilungserklärung

    Umdeutung einer unwirksamen Zuordnung zum Sondereigentum

    | Eine Teilungserklärung, die bestimmt, dass Balkone im Ganzen dem Sondereigentum zugeordnet werden, ist wegen Verstoß gegen § 5 Abs. 2 WEG unwirksam. Eine solche unwirksame Zuordnung kann aber in eine entsprechende Kostentragungsregelung umgedeutet werden (AG Hamburg-St. Georg 11.9.20, 980a C 7/20 WEG, Abruf-Nr. 218714 ). |