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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Erhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Im Folgenden wird die steuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage bei Vermietung und Verpachtung von Eigentumswohnungen näher beleuchtet. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH eingegangen. |

    1. Zivilrechtliche Einordnung

    Die Erhaltungsrücklage dient der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (siehe auch § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, § 28 Abs. 3 WEG). Sie stellt gemeinschaftliches Vermögen der Eigentümergemeinschaft dar. Hierbei sind die einzelnen Wohnungseigentümer in Höhe ihrer Zahlungen als Eigentümer am Verwaltungsvermögen beteiligt.

    2. Steuerrechtliche Würdigung

    a) Aktuelle Rechtsprechung des BFH

     

    • Ausgangsbeispiel

    Vermieter V. hat seine Eigentumswohnung vermietet. Er hat hierfür im Kalenderjahr 2024 eine Wohngeldzahlung i. H. v. 5.500 EUR geleistet, die Verwalter X. in Höhe von 1.500 EUR in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft zugeführt hat. Wie wirkt sich der in die Erhaltungsrücklage zugeführte Betrag bei V. aus?