· Fachbeitrag · Steuerrecht
Erhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Im Folgenden wird die steuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage bei Vermietung und Verpachtung von Eigentumswohnungen näher beleuchtet. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH eingegangen. |
1. Zivilrechtliche Einordnung
Die Erhaltungsrücklage dient der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (siehe auch § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, § 28 Abs. 3 WEG). Sie stellt gemeinschaftliches Vermögen der Eigentümergemeinschaft dar. Hierbei sind die einzelnen Wohnungseigentümer in Höhe ihrer Zahlungen als Eigentümer am Verwaltungsvermögen beteiligt.
2. Steuerrechtliche Würdigung
a) Aktuelle Rechtsprechung des BFH
|
Vermieter V. hat seine Eigentumswohnung vermietet. Er hat hierfür im Kalenderjahr 2024 eine Wohngeldzahlung i. H. v. 5.500 EUR geleistet, die Verwalter X. in Höhe von 1.500 EUR in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft zugeführt hat. Wie wirkt sich der in die Erhaltungsrücklage zugeführte Betrag bei V. aus? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig