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  • 20.11.2020 · Nachricht · Mietsicherheit

    Keine Übersicherung bei freiwilliger Mietbürgschaft

    | Die Bürgschaft eines Mietbürgen, der neben der Barkaution des Mieters eine Mietbürgschaft übernimmt, ist nicht gemäß § 551 Abs. 4 BGB wegen Übersicherung unwirksam, wenn der Schutzbereich des § 551 BGB nicht tangiert wird (AG Brandenburg 28.8.20, 31 C 231/19, Abruf-Nr. 218715 ). |