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  • 20.02.2020 · Nachricht · Mietmangel

    Minderung wegen Baulärm

    | Gewährleistungsansprüche des Mieters wegen (Lärm-)Immissionen sind bei vorsätzlicher Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Eine solch grobe Fahrlässigkeit des Mieters hat das LG Berlin verneint bei der Anmietung einer Wohnung in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz, sodass im Ergebnis die Miete um 15 Prozent gemindert war (LG Berlin 9.1.20, 67 S 230/19, Abruf-Nr. 213996 ). |