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  • 20.01.2021 · Nachricht · Geschäftsschließung wegen Corona

    Kein Mangel, keine Unmöglichkeit, aber Vertragsanpassung

    Der Gewerbemieter hat bei vollständiger Schließung seines Geschäfts einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Angemessen ist eine Herabsetzung der Miete auf die Hälfte (LG Mönchengladbach 2.11.20, 12 O 154/20, Abruf-Nr. 219555 ).