20.01.2021 · Nachricht · Geschäftsschließung wegen Corona
Kein Mangel, keine Unmöglichkeit, aber Vertragsanpassung
Der Gewerbemieter hat bei vollständiger Schließung seines Geschäfts einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Angemessen ist eine Herabsetzung der Miete auf die Hälfte (LG Mönchengladbach 2.11.20, 12 O 154/20, Abruf-Nr. 219555 ).
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